Migrantinnen und Migranten gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, bedarf mindestens einer Voraussetzung: Die Menschen müssen zu allererst die Sprache ihres Aufenthaltslandes lernen. Denn ohne Sprachkenntnisse kann ich mich nicht verständigen – weder beim Einkaufen, noch bei der Arbeit oder beim Arzt. Die vhs ist hier Anlaufstelle und Katalysator zugleich. Unsere Mitarbeiterin Anke Priepke organisiert von Schloß Holte-Stukenbrock aus alles Notwendige für die sogenannten Integrations- und Berufssprachkurse.

Rund 350 Teilnehmende durchlaufen in den Kommunen Verl, Schloß Holte-Stukenbrock und Harsewinkel jährlich solche Integrationskurse bei der vhs. Anke Priepke hat zu jedem Kursort einen guten Draht. „Es gibt immer eine feste Ansprechpartnerin für mich, die direkten Kontakt zu den Kursteilnehmenden hat“, erklärt Priepke. Das ist wichtig, denn der Anlass, an einem Integrationskurs teilzunehmen, kann unterschiedlich sein. Es melden sich Interessierte selbst an, mal verpflichtet eine Stadt zur Teilnahme, mal entsendet das Arbeitsamt oder die
Ausländerbehörde.

Carola Henke in rotem Pullover und Brigitte Herlemann, das sind die beiden Lehrerinnen.
Die Dame in rotem Pullover ist Carola Henke, die Dame mit asymmetrischem Haarschnitt und Perlenkette ist Brigitte Herlemann, das sind die beiden Lehrerinnen.

Bevor jemand einen Deutschkurs besucht, wird über einen Einstufungstest das vorhandene Wissensniveau des Interessierten festgestellt. So kann das passende Kursmodul herausgesucht werden.
Neben dem 600 Stunden umfassenden Sprachkurs zählt auch der 100-stündige Orientierungskurs zum Integrationskurs. Die Unterrichtsinhalte befassen sich mit Politik, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland.

„Das ist insgesamt ein enormer Aufwand, durchaus mit viel bürokratischem Anteil, für alle Beteiligten. Vor allem natürlich für die betroffenen Menschen, denen viel abverlangt wird“, wirbt Anke Priepke um Verständnis. Eine fremde Sprache zu erwerben, kann auch bedeuten, sich erstmal mit einer anderen Schrift, einem anderen Alphabet beschäftigen zu müssen. Zuvor nie gehörte Laute selbst aussprechen zu können, erfordert unglaublich Disziplin und Übung. Von Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion ganz zu schweigen. Die Abschlussprüfungen für die Integrationskurse erfolgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bundesbehörde in ganz Deutschland einheitlich. „Die Teilnehmenden der Integrationskurse erhalten mit der Prüfung das Zertifikat B1.
Das von Arbeitgebern oft verlangte B2-Niveau ist das Abiturniveau der ersten Fremdsprache. Das müssen wir uns alle vor Augen halten“, sagt Anke Priepke.

Integrationskurs, was ist das?

Der Begriff „Integrationskurs“ ist eine Wortschöpfung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Ein „Integrationskurs“ für Migrantinnen
und Migranten besteht immer aus zwei Blöcken. Der erste und größte Teil ist ein Deutschkurs. Hier lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die deutsche Sprache in 600 Unterrichtsstunden. Danach müssen sie eine Sprachprüfung absolvieren. Diese Sprachprüfung heißt „Deutschtest für Zuwanderer“.
Der zweite, viel kleinere Teil des Integrationskurses nennt sich „Orientierungskurs“. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erfahren Wissenswertes über Deutschland, seine Politik, Geschichte und Gesellschaft. 100 Unterrichtsstunden sind dafür eingeplant. Auch dieser Block wird mit einem Test beendet, der sich „Leben in Deutschland“ nennt.
Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Sprachprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden haben, haben sie den „Integrationskurs“ abgeschlossen.

Das ist die erste Stufe des Deutschlernens. Danach gibt es bei Bedarf weitere Vertiefungsangebote, die dann aber nicht mehr den Titel „Integrationskurs“ tragen. Wer beispielsweise arabische, russische oder griechische Buchstaben gelernt hat und unsere lateinischen noch nicht kennt, nimmt an einem sogenannten „Alphabetisierungskurs“ teil. Hier sind 900 Unterrichtsstunden für den Deutschkurs und ebenfalls 100 Unterrichtsstunden für den gesellschaftspolitischen Hintergrund über Deutschland eingeplant. Auch diese besondere Form des Integrationskurses schließt mit dem „Deutschtest für Zuwanderer“ und dem Test „Leben in Deutschland“ ab.

INFOBOX
Für eine Zulassung als Lehrkraft im Integrationskurs müssen Voraussetzungen nachgewiesen werden: Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache oder eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte gleichwertige fachliche Qualifikation. Interessierte können Kontakt aufnehmen mit Anke Priepke unter Tel. 05207 9174-23.

Text und Fotos: Almuth Thöring