Partnerschaft für Demokratie Schloß Holte-Stukenbrock

Wir sind ein Kooperations- und Unterstützungsnetzwerk für zivilgesellschaftliches Engagement in Schloß Holte-Stukenbrock. Wir wollen eine demokratische Kultur ermöglichen, an der sich möglichst viele Vereine, Bündnisse, Initiativen und Menschen beteiligen können. Dafür vernetzen wir lokale Akteure aus Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft und unterstützen Projekte, die sich vor Ort für mehr Demokratie und gegen Diskriminierung einsetzen. Hierzu bieten wir fachliche Beratung und finanzielle Förderung an.

Die Partnerschaft für Demokratie in Schloß Holte-Stukenbrock wird seit 2019 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Seitdem konnten wir bereits zahlreiche Projekte und Veranstaltungen umsetzen.

Aktuelles

Mittwochskino „She Said“

27. März 2024 | 19.50 Uhr | Schloß Holte-Stukenbrock

2017 erschütterte ein Sonderbericht die Welt: Der renommierte Produzent Harvey Weinstein hatte jahrzehntelang Frauen angegriffen und belästigt. Dank des Mutes und der Beharrlichkeit der Journalistinnen Jodi Kantor (Zoe Kazan) und Megan Twohey (Carey Mulligan) wurde das Schweigen über sexuelle Übergriffe in Hollywood gebrochen und die #MeToo-Bewegung, eine der wichtigsten Bewegungen ihrer Generation, ins Leben gerufen.

„Gewässer im Ziplock“ – Lesung mit Dana Vowinckel

25. April | 19.00 Uhr | Schloß Holte-Stukenbrock

Ein Sommer zwischen Berlin, Chicago und Jerusalem. Eine Familie, die vor allem durch ihre Herkunft verbunden zu sein scheint. Dana Vowinckel erzählt in ihrem Debütroman „Gewässer im Ziplock“ die Geschichte der fünfzehnjährigen Margarita, die zwischen dem alleinerziehenden Vater in Berlin und der in Israel lebenden jüdisch-amerikanischen Mutter aufwächst.

Volkshochschulen in NRW mahnen Stärkung der Demokratie als gemeinsamen Bildungsauftrag an

Die Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen blicken mit großer Sorge auf die wachsende Verunsicherung in unserem Land, die mit zunehmender gesellschaftlicher Spaltung und mit einer Polarisierung des öffentlichen Diskurses einhergeht. Demokratische Prinzipien, Prozesse und Institutionen werden vielfach in Frage gestellt, während vereinfachende populistische Narrative an Zustimmung gewinnen.

Organisation

Die Partnerschaft für Demokratie Schloß Holte-Stukenbrock setzt sich zusammen aus:

  • der Koordinierungs- und Fachstelle, die für die Gesamtkoordination der Partnerschaft verantwortlich ist und die inhaltlich-fachliche Beratung von Projekten und Maßnahmen übernimmt
  • dem Federführenden Amt, das die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel gewährleistet
  • dem Begleitausschuss, der über die Förderung größerer Projekte bestimmt und über die Ausrichtung der Partnerschaft berät. Er besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern aus der lokalen Zivilgesellschaft sowie beratenden Mitgliedern aus Kommunalpolitik und Stadtverwaltung
  • dem Jugendforum bzw. dem Jugendparlament, das von Jugendlichen geleitet wird und Projekte für Jugendliche ermöglicht

Weitere Informationen zur Struktur und Arbeitsweise der Partnerschaften für Demokratie finden Sie hier.

Kontakt

Koordinierungs- und Fachstelle: Volkshochschule Verl – Harsewinkel – Schloß Holte-Stukenbrock
Ansprechpartner: Lea Faulhammer
Telefon: 05207 / 9174 – 22
Mobil: 0151 / 7412 1685
E-Mail: lea.faulhammer@gt-net.de

Federführendes Amt: Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Ansprechpartnerin: Barbara Fleiter
Telefon: 05207 / 8905 – 333
E-Mail: barbara.fleiter@stadt-shs.de

Projektförderung

Wir fördern Projekte und Veranstaltungen, die sich für Demokratie, Teilhabe und Vielfalt einsetzen sowie gegen Diskriminierung, Vorurteile und Rechtsextremismus richten. Wir unterstützen Veranstaltungen, die zum Mitmachen, Nachdenken und Hinschauen anregen und zu einer lebendigen, vielfältigen und partizipativen Gesellschaft beitragen. Im Rahmen dieser Handlungsziele finanzieren wir zum Beispiel Vorträge, Lesungen, Konzerte, Workshops, Straßenfeste, Weiterbildungen, Begegnungsformate, Aktionstage und vieles mehr.

Um eine Förderung durch uns zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Wir verfügen über drei Fördertöpfe für verschiedene Zielgruppen: den Aktionsfond, den Kleinstprojektefond und den Jugendfond.

Wenn Sie sich engagieren möchten, eine Projektidee oder Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Koordinierungs- und Fachstelle. Sie berät Sie gerne bei der Antragstellung und unterstützt bei Bedarf auch die Planung und Durchführung Ihres Projekts.

Aktionsfonds

Der Aktionsfonds stellt Mittel zur Verfügung, die von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beantragt werden können.

So geht’s:

1. Ihr Verein hat eine Projektidee im Rahmen unserer Handlungsziele

2. Sie nehmen Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf, um die Förderfähigkeit des Projekts und das Antragsverfahren zu besprechen

3. Sie stellen einen Antrag auf Förderung

    Bitte beachten Sie:

  • ein Antrag auf Förderung bis 1.000 € kann jederzeit gestellt und bearbeitet werden
  • ein Antrag auf Förderung über 1.000 € muss von unserem Begleitausschuss (BgA) bewilligt werden. Die nächsten Antragsfristen sind:
    • 12. Januar 2024 (BgA-Sitzung 30. Januar 2024)
    • 25. Februar 2024 (BgA-Sitzung 12. März 2024)

4. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie mit der Durchführung des Projekts beginnen

5. Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht ein

Dokumente und Hinweise:
Förderrichtlinie
Handreichung
Antragsformular

Leider ist es aktuell noch nicht möglich eine beschreibbare PDF-Datei zum Download zur Verfügung zu stellen. Ein beschreibbares Dokument zur Antragstellung können Sie bei der Koordinierungs- und Fachstelle anfordern.

Kleinstprojektefonds

Aus dem Kleinstprojektefond können Bündnisse und Privatpersonen bis zu 1000 € für Ihr Projekt beantragen. Es gibt keine Antragsfristen.

So geht’s:

1. Sie haben eine Projektidee im Rahmen unserer Handlungsziele

2. Sie nehmen Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf, um die Förderfähigkeit Ihres Projekts und das Antragsverfahren zu besprechen

3. Sie stellen einen Kurzantrag auf Förderung

4. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie mit der Durchführung des Projekts beginnen

5. Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht ein

Dokumente und Hinweise:
Merkblatt
Antragsformular

Leider ist es aktuell noch nicht möglich eine beschreibbare PDF-Datei zum Download zur Verfügung zu stellen. Ein beschreibbares Dokument zur Antragstellung können Sie bei der Koordinierungs- und Fachstelle anfordern.

Jugendfonds

Mittel aus dem Jugendfonds können für Projekte von Jugendlichen für Jugendliche beantragt werden.

Für weitere Informationen zur Förderfähigkeit und Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt auf zur Koordinierungs- und Fachstelle.

Kontakt

Koordinierungs- und Fachstelle: Volkshochschule Verl – Harsewinkel – Schloß Holte-Stukenbrock
Ansprechpartner: Lea Faulhammer
Telefon: 05207 / 9174 – 22
Mobil: 0151 / 7412 1685
E-Mail: lea.faulhammer@gt-net.de

Federführendes Amt: Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Ansprechpartnerin: Barbara Fleiter
Telefon: 05207 / 8905 – 333
E-Mail: barbara.fleiter@stadt-shs.de

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Sonderrubrik >> Demokratie leben!

Demokratie leben!

"Gewässer im Ziplock" - Lesung mit Dana Vowinckel 

Beginn
Do., 25.04.2024, 19:00 - 20:30 Uhr
Kursort
Schloß Holte-Stukenbrock, Gesamtschule, Am Hallenbad, Aula
Gebühr
0,00 €
Status
Es sind noch 176 Plätze frei