Bis zu 500 Euro Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung!
Seit dem 2. Februar 2026 gibt es für Weiterbildungsinteressierte in NRW wieder eine Förderung von bis zu 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben. Die Ausgabe der alten Bildungsschecks für Beschäftigte in NRW endete zum 30. Juni 2024, bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin noch bis März 2029 eingelöst werden. Im Februar 2026 startet nun die neue Förderung.
Den neuen Bildungsscheck 2.0 können Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) beträgt. Die Förderung beträgt maximal 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung und maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig. Alle relevanten Informationen zum Bildungsscheck 2.0 erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS).
Für unsere Bildungsurlaubs-Angebote können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwBG) beantragen. Bildungsurlaub ist nur möglich für Menschen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten und sich beruflich oder politisch weiterbilden möchten. Dazu können Sie bis zu fünf Tage im Jahr freigestellt werden, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Ihr Gehalt wird währenddessen weiter gezahlt, die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie selber. Alle Infos und Bedingungen zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.
Folgende Angebote sind für den Bildungsurlaub zugelassen: