Das Förderinstrument des BILDUNGSSCHECKs wurde vom Ministerium zum 30. Juni 2024 eingestellt! Die bis dahin ausgestellten Bildungsschecks können auch nach diesem Zeitpunkt noch in Anspruch genommen werden, neue Bildungsschecks werden nicht mehr ausgestellt.
Das Land NRW möchte auch nach dem Ende des Bildungsschecks Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Fördermöglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung bestehen weiterhin bei der Bundesagentur für Arbeit. Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW.
Für unsere Bildungsurlaubs-Angebote können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwBG) beantragen. Bildungsurlaub ist nur möglich für Menschen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten und sich beruflich oder politisch weiterbilden möchten. Dazu können Sie bis zu fünf Tage im Jahr freigestellt werden, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Ihr Gehalt wird währenddessen weiter gezahlt, die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie selber. Alle Infos und Bedingungen zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.
Folgende Angebote sind für den Bildungsurlaub zugelassen: