24. bis 26. April | 9:00 – 16:15 Uhr | Harsewinkel
Social Media lässt sich aus dem Online-Marketing nicht mehr wegdenken. Kunden tauschen sich online über ihre Erfahrungen aus, bewerten Leistungen in Bewertungsportalen, Foren und Blogs oder empfehlen Produkte und Dienstleistungen weiter. Auch Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler suchen den Dialog mit ihren Kunden.
Die zentrale Frage steht im Raum: Wie lassen sich Dienstleistungen oder Produkte interessant kommunizieren? Im Rahmen dieses Bildungsurlaubs erfahren Sie, wie Sie Social Media Plattformen strategisch und effizient nutzen können, um Interessenten zu erreichen, anzusprechen und im besten Fall zu begeisterten Kunden zu machen.
Bildungsurlaub:
Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, der durch das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt wird. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt weitergezahlt. Die Kosten für die Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst.
Möchten sie diesen Kurs als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, senden wir Ihnen gerne die entsprechenden Unterlagen für Ihren Arbeitgeber zu.
Beachten Sie, dass die Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn – also bis zum 10. März erfolgen muss! Weitere Infos zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie hier.