Anmelde- und Teilnahmehinweise

Schön, dass Sie sich zu einem unserer Kurse, Seminare, Workshops, Vorträge oder Tagesfahrten anmelden möchten!
Es gibt zahlreiche Wege, über die Sie sich zu unseren Angeboten anmelden können:

Bei Fragen können Sie sich gerne an die oben genannte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse wenden. Wenn Sie vorab eine Kursberatung wünschen, finden Sie hier weitere Informationen. Für manche Angebote ist eine Beratung vorab auch notwendig.

Halten Sie zur Anmeldung bestenfalls die Kursnummer oder den Kurstitel parat. Über die Kurssuche finden Sie alle Infos zu unseren aktuellen Angeboten:

Häufig gestellte Fragen

Wer kann teilnehmen?

Die VHS als öffentliche Einrichtung der Städte Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl dient der Weiterbildung Erwachsener. Teilnehmen kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten für besonders gekennzeichnete Kinder- und Jugendkurse. Bei einzelnen Seminarangeboten gibt es darüber hinaus spezielle Zugangsvoraussetzungen (Vorkenntnisse und dgl.), oder sie richten sich an besondere Zielgruppen (Senioren/innen, Frauen etc.).

Wer berät mich?

Falls Sie eine Beratung zur Einstufung in bestimmte Kurse/Lehrgänge oder auch allgemeine Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte unter 05207-9174-0 an uns. Sie können jederzeit telefonisch einen Termin vereinbaren.

Wie melde ich mich an?

Sie können sich bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats telefonisch direkt unter 05207-9174-0 anmelden. Wenn Sie sich schriftlich anmelden möchten, richten Sie bitte Ihre Anmeldung formlos per Post, über unser Anmelde-Formular oder E-Mail mit Angabe der Kursnummer an die Volkshochschule, Kirchstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, vhs-vhs@gt-net.de oder an die Bürger-/Servicebüros in den Rathäusern von Verl und Harsewinkel. Selbstverständlich können Sie sich auch per Internet anmeldenRufen Sie auf unserer Homepage www.vhs-vhs.de Ihren gewünschten Kurs auf. Sie finden dort den Button „Anmeldung“, den Sie bitte anklicken. Durch alles Weitere führt Sie dann das Programm. Detaillierte Einzelheiten zur Gebühren und Benutzungssatzung vom 01.08.2015 können Sie gerne in unserer VHS-Geschäftsstelle einsehen.

Sind Anmeldungen verbindlich?

Ja. Anmeldungen sind verbindlich und Voraussetzung für die Teilnahme. Für Vorträge ist, wenn nicht ausdrücklich im Programm ausgewiesen, keine Anmeldung erforderlich. Für Wochenendveranstaltungen und Kurzkurse ist in der Regel im Programm eine Voranmeldungsfrist ausgewiesen.

Wie bezahle ich?

Mit Ihrer fernmündlichen oder digitalen Anmeldung erteilen Sie uns gleichzeitig folgendes Lastschriftmandat: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Zahlungsempfänger: VHS Verl – Harsewinkel – Schloß Holte-Stukenbrock, Kirchstr. 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock: Unsere Gläubiger-Ident.Nr lautet DE83VHS00000332834.

Hiermit ermächtige ich den Zahlungsempfänger VHS Verl – Harsewinkel – Schloß Holte-Stukenbrock einmalig die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 

Ansonsten überweisen Sie den Betrag zu Beginn des Kurses unter Angabe der Kursnummer auf das Konto-Nr. IBAN DE63478535200016005811, BIC WELADED1WDB.

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung, entweder über E-Mail oder postalisch. Wir informieren Sie aber auch, wenn eine Veranstaltung belegt ist, verschoben wird oder gar ausfallen muss.

Gibt es Ermäßigungen?

Der Ermäßigungssatz für Gebühren bei Veranstaltungen, bei denen eine Gebührenermäßigung nicht ausgeschlossen ist, beträgt bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei Anmeldung (spätestens jedoch 7 Tage nach Kursbeginn) 50 % für Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen sowie Praktikanten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Auszubildende nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, Arbeitslose, Schwerbehinderte mit  einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte NRW, Empfänger/innen von Sozialhilfe nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Dienstleistende nach dem Bundesfreiwilligendienst. Wenn aus einer Familie bei einem Kinderkurs mehrere Kinder teilnehmen, wird für das 2. Kind und jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung gewährt.
Für Inhaber/-innen von Familienpässen, die von den Mitgliedsstädten des Zweckverbandes ausgestellt sind, wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Eine Vergünstigung wird nur gewährt, soweit kein Anspruch auf Bezuschussung durch Dritte, insbesondere durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII besteht.
Ausgenommen von den Entgeltermäßigungen bzw. -befreiungen sind Kurse mit dem Vermerk im VHS-Programm „keine Ermäßigung“, Junge VHS-Angebote, Exkursionen und Studienfahrten sowie Nebenkosten für Unterrichtsmittel und EDV-Nutzungsentgelte.

Was kann ich tun, wenn der Kurs belegt oder ausgebucht ist?

Falls der von Ihnen ausgewählte Kurs belegt sein sollte, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie Interesse an einem ausgebuchten Kurs haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wo immer es geht, bieten wir Ihnen einen Parallelkurs oder eine ähnliche Veranstaltung an.

Muss ich mich für Einzelveranstaltungen vorher anmelden?

Eine vorherige Anmeldung für Einzelveranstaltungen ist, soweit im Programmheft nicht ausdrücklich vermerkt, nicht erforderlich. Bitte entrichten Sie das Entgelt vor Beginn der Veranstaltung an der Abendkasse.

Was passiert, wenn der Kurs ausfällt?

Bei überraschendem Unterrichtsausfall werden Sie von uns soweit möglich telefonisch verständigt.

Gibt es eine Mindest-Teilnehmerzahl?

Veranstaltungen können in der Regel nur dann stattfinden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung trotzdem durchzuführen. Die Volkshochschule legt dann das erhöhte Entgelt fest.

Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?

Auf Wunsch stellen wir Ihnen bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 %) an Kursen und Seminaren eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Teilnahmebescheinigungen müssen rechtzeitig vor Beendigung des Kurses beim Kursleiter bzw. der Kursleiterin angefordert werden. Die Verteilung erfolgt im Kurs. Wenn Sie außerhalb der vorgenannten Regelung eine Teilnahmebescheinigung wünschen, berechnen wir Ihnen 3 €.

Was ist ein Bildungsurlaub?

Für unsere Bildungsurlaubs-Angebote kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwBG) beantragt werden. Sie werden dann von der Arbeit freigestellt und müssen keine Urlaubstage nehmen. Die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie selber. Weitere Infos zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.

Wer haftet bei Schäden?

Für Unfälle und Schäden, die nicht nachweislich auf das Verschulden der VHS zurückzuführen sind, sowie für mitgebrachte persönliche Dinge besteht keine Haftung. Die Volkshochschule haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.

Gibt es eine Hausordnung?

Die vhs ist neben ihren eigenen Räumen überwiegend auf die Nutzung von Schulräumen und angemieteten Räumen angewiesen. Bitte behandeln Sie die Räume und Einrichtungen schonend und beachten Sie die jeweilige Hausordnung.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 321e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

VHS Verl | Harsewinkel | Schloß Holte-Stukenbrock
Kirchstr. 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Fax: 05207/9174-20
E-Mail: vhs-vhs@gt-net.de.

Was ist beim Widerruf zu beachten?

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

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Gezielte Suche in einzelnen Kursbereichen:


Noch Fragen?

Sie erreichen uns zu diesen Öffnungszeiten
im Bürgerservice im Rathaus in Verl,
im Bürgerbüro im Rathaus Harsewinkel oder
in der vhs in Schloß Holte-Stukenbrock
sowie telefonisch unter der Nummer 05207/9174-0
oder per E-Mail an vhs-vhs@gt-net.de.

Wir freuen uns auf Ihre Besuch!