4. Oktober | 18.00 Uhr | Schloß Holte-Stukenbrock

Wer kümmert sich um alles Wichtige, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist? Darüber sollte man sich früh genug Gedanken machen und selbst festlegen, wer entscheidet, da sonst vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Über die verschiedenen Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Regelung wie Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Gesundheitsvollmacht informiert der Experte für Betreuungsrecht Dietmar Moritz.

Er wird am Montag, den 4. Oktober ab 18 Uhr in der vhs Schloß Holte Stukenbrock (Ursulaschule) zu Gast sein und auch die vom Gesetzgeber vorgesehene rechtliche Betreuung umfassend erklären, die greift, wenn keine Vollmacht vorliegt.