Für unsere Bildungsurlaubs-Angebote können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwBG) beantragen. Bildungsurlaub ist nur möglich für Menschen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten und sich beruflich oder politisch weiterbilden möchten. Dazu können Sie bis zu fünf Tage im Jahr freigestellt werden, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Ihr Gehalt wird währenddessen weiter gezahlt, die Kosten für den Bildungsurlaub tragen Sie selber. Alle Infos und Bedingungen zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.
Folgende Angebote sind für den Bildungsurlaub zugelassen: